Satzung des FV Rot-Weiß ’90 Hellersdorf e.V.
Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 8. Juli 2025 · Sitz Berlin · eingetragen im Vereinsregister
Inhaltsverzeichnis
Der Verein besteht aus:
- Ordentliche Mitglieder, die sich im Verein sportlich betätigen, Übungsleiter und Schiedsrichter, die das 18. Lebensjahr vollendet haben;
- passiven Mitgliedern, die sich im Verein nicht sportlich betätigen und das 18. Lebensjahr vollendet haben;
- Ehrenmitgliedern;
- Austritt;
- Ausschluss;
- Tod.
- wegen erheblicher Verletzung satzungsmäßiger Verpflichtungen;
- wegen Zahlungsrückstandes mit Beiträgen von mehr als einem Jahresbetrag trotz Mahnung;
- wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder groben unsportlichen Verhaltens;
- wegen unehrenhafter Handlungen.
In den Fällen a), b), c), d) ist vor der Entscheidung dem betreffenden Mitglied die Gelegenheit zu geben, sich zu rechtfertigen. Es ist zu der Verhandlung des Vorstandes über den Ausschluss unter Einhaltung einer Mindestfrist von zehn Tagen schriftlich zu laden. Die Frist beginnt mit dem Tage der Absendung. Die Entscheidung erfolgt schriftlich und ist mit Gründen zu versehen. Der Bescheid über den Ausschluss ist durch eingeschriebenen Brief zuzustellen. Gegen die Entscheidung ist die Berufung an die Mitgliederversammlung zulässig. Die Berufung ist binnen drei Wochen nach Absendung der Entscheidung schriftlich einzulegen. Die Mitgliederversammlung entscheidet endgültig. Das Recht auf gerichtliche Nachprüfung bleibt hiervon unberührt.
- Verweis;
- Verbot der Teilnahme am Sporttreiben und den Veranstaltungen des Vereins für die Dauer von bis zu 4 Wochen;
- Ausschluss.
- die Mitgliederversammlung;
- der Vorstand;
- die Revisionskommission (Beschwerdeausschuss);
- die Wahlkommission.
- Entgegennahme der Berichte des Vorstandes;
- Entgegennahme der Berichte der Kassenprüfer (Revisionskommission);
- Entlastung und Wahl des Vorstandes;
- Wahl der Kassenprüfer (Revisionskommission);
- Festsetzung von Beiträgen, Umlagen und deren Fälligkeit;
- Genehmigung des Haushaltsplanes;
- Satzungsänderungen;
- Beschlussfassung über Anträge;
- Entscheidung über Berufung gegen den ablehnenden Bescheid des Vorstandes nach § 5 Abs. 2;
- Berufung über den Ausschluss eines Mitgliedes nach § 5 Abs. 2;
- Ernennung von Ehrenmitgliedern nach § 7;
- Wahl der Mitglieder von satzungsgemäß vorgesehenen Ausschüssen;
- Auflösung des Vereins.
- Bericht des Vorsitzenden;
- Bericht des Schatzmeisters mit Vorlage der Geschäftsbilanz des vorherigen Geschäftsjahres sowie Vorlage des Haushaltsplanes für das laufende Geschäftsjahr;
- Bericht der Revisionskommission.
- des Vorstandes;
- des Vorstandsvorsitzenden;
- der Revisionskommission;
- der Wahlkommission
vorgesehen sind, müssen vier Wochen vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand schriftlich vorgeschlagen werden. Diese Vorschläge müssen durch den Vorstand im Schaukasten des Vereinsvorstandes im Vereinsgebäude auf dem Sportplatz Teterower Ring 71 in 12619 Berlin bekannt gemacht werden.
- den Vorstand mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen wird oder
- wenn mindestens 25% der Mitglieder diese schriftlich, unter Angabe des Zwecks und der Gründe, in ein und derselben Sache, beantragen.
- Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt mit einfacher Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder.
- Davon ausgenommen sind folgende Beschlüsse:
- Satzungsänderungen,
- Vereinsauflösung und
- Ernennung zum Ehrenmitglied.
Diese erfordern jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit der von den anwesenden, stimmberechtigten Mitgliedern abgegebenen Stimmen.
- Die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung besteht ab einer Mindestzahl von 20 anwesenden, stimmberechtigten Mitgliedern.
- Für den Vorstand und andere Gremien gilt als gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen auf sich vereint. Falls notwendig, müssen die weiteren Mitglieder durch eine weitere Stichwahl ermittelt werden. Dort zählt die relative Stimmenmehrheit.
- das Datum;
- die Tagesordnung mit Anträgen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten;
- den Wortlaut der gefassten Beschlüsse und
- die Abstimmungsergebnisse.
- dem 1. Vorsitzenden;
- dem 2. Vorsitzenden;
- dem Kassenwart;
- dem Jugendwart;
- bis zu zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
- die Mitgliederversammlungen einzuberufen und durchzuführen;
- die Tätigkeit der Abteilungen zu ordnen und zu überwachen sowie diese in einem Organigramm darzustellen;
- Vorschläge für die Wahl des Vorsitzenden des Vereins und des Vorstandes einzureichen;
- Vorschläge für die Wahl der Revisionskommission, der Wahlkommission und des Jugendrates einzureichen;
- die Geschäfte des Vereins im Sinne der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu führen sowie
- die Einhaltung der Satzung des Vereins zu kontrollieren.
Beitragsordnung (gültig ab 01.09.2023)
- Ordentliche aktive Mitglieder: 16 €
- Ordentliche aktive Mitglieder, die Anspruch auf eine Ermäßigung haben (Schüler, Auszubildende, Studenten, Soldaten im Grundwehrdienst, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Rentner): 13 €
- Ordentliche passive Mitglieder: 8 €
- Jugendmitglieder: 13 €
- Bei mehreren Jugendmitgliedern pro Familie wird ab dem zweiten Jugendmitglied eine Ermäßigung gewährt: 11 €
- Vom Vorstand bestätigte Trainer, Übungsleiter, Co-Trainer und Betreuer (insgesamt 3 Personen pro Mannschaft) zahlen keinen Beitrag: 0 €
- Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.
